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Häusliche Krankenpflege SGB V

Behandlungspflege nach SGB V

Die Behandlungspflege beinhaltet medizinische Maßnahmen, die ärztlich verordnet sind und von examiniertem Pflegepersonal durchgeführt werden. Sie ist Teil der häuslichen Krankenpflege und wird über die Krankenkasse gemäß SGB V übernommen.

Kostenlose Beratung

Ziel der Behandlungspflege ist es, den Gesundheitszustand zu stabilisieren, Komplikationen zu vermeiden und Krankenhausaufenthalte – soweit möglich – zu reduzieren.

Unsere Leistungen der Behandlungspflege

Medizinische Maßnahmen durch examiniertes Pflegepersonal nach ärztlicher Verordnung

Medikamentengabe

Fachgerechte Verabreichung von Medikamenten

  • Tabletten richten und verabreichen
  • Augentropfen und Salben
  • Inhalationen
  • Medikamentenpflaster

Wundversorgung

Professionelle Versorgung aller Wundarten

  • Chronische Wunden
  • Dekubitus
  • Diabetisches Fußsyndrom
  • Postoperative Wunden

Injektionen

Subkutane und intramuskuläre Injektionen

  • Insulin-Injektionen
  • Thromboseprophylaxe
  • Schmerzmedikation
  • Weitere ärztlich verordnete Injektionen

Vitalzeichen-Kontrolle

Regelmäßige Messung und Überwachung

  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckerkontrolle
  • Puls- und Sauerstoffmessung
  • Temperaturkontrolle

Katheter & Sonden

Versorgung medizinischer Hilfsmittel

  • Blasenkatheter-Pflege
  • PEG-/PEJ-Sonden
  • Suprapubische Katheter
  • Wechsel und Pflege

Stoma-Versorgung

Pflege künstlicher Körperausgänge

  • Colostoma
  • Ileostoma
  • Urostoma
  • Beutelwechsel und Hautpflege
Abrechnung über
Krankenkasse SGB V

Kostenübernahme

Die Behandlungspflege wird als häusliche Krankenpflege von Ihrer Krankenkasse übernommen

  • Ärztliche Verordnung erforderlich
  • Direkte Abrechnung mit Krankenkasse
  • Unabhängig vom Pflegegrad
  • Geringe Zuzahlung (max. 10€/Tag)

Unsere Ziele der Behandlungspflege

Medizinische Versorgung zu Hause für Ihre Gesundheit und Sicherheit

Gesundheit stabilisieren

Den Gesundheitszustand erhalten und verbessern

Komplikationen vermeiden

Frühzeitig erkennen und vorbeugend handeln

Krankenhausaufenthalte reduzieren

Professionelle Versorgung in vertrauter Umgebung

Wie funktioniert die Verordnung?

Behandlungspflege erfordert eine ärztliche Verordnung

Der Weg zur Behandlungspflege

1

Arztbesuch

Ihr Hausarzt stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus

2

Kontakt mit uns

Wir übernehmen die Genehmigung durch Ihre Krankenkasse

3

Pflegebeginn

Unsere examinierten Pflegekräfte beginnen mit der Versorgung

Behandlungspflege (SGB V)

Medizinische Maßnahmen nach ärztlicher Verordnung. Abrechnung über die Krankenkasse.

Medizinisch · Ärztlich verordnet

Grundpflege (SGB XI)

Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität. Abrechnung über die Pflegekasse.

Pflegerisch · Pflegegrad erforderlich

Kostenlose Erstberatung

Wir beraten Sie unverbindlich zu Ihren Möglichkeiten der Behandlungspflege nach SGB V