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Gesetzlicher Beratungseinsatz

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist ein gesetzlich vorgeschriebener Beratungseinsatz für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden.

Termin vereinbaren

Die Beratung erfolgt wertschätzend, verständlich und ohne Druck – immer mit dem Ziel, Pflegebedürftige und Angehörige bestmöglich zu unterstützen.

Kostenlos für Sie – die Pflegekasse übernimmt die Kosten
§ 37.3 SGB XI

Gesetzliche Pflicht

Der Beratungseinsatz ist für Pflegegeldempfänger gesetzlich vorgeschrieben, um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen.

  • Verpflichtend bei Pflegegeldbezug
  • Regelmäßige Intervalle je nach Pflegegrad
  • Kostenübernahme durch Pflegekasse
  • Nachweis bei der Pflegekasse erforderlich

Wie oft muss der Beratungseinsatz erfolgen?

Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes richtet sich nach dem Pflegegrad:

Pflegegrad 2 & 3

Halbjährlich (alle 6 Monate)

Pflegegrad 4 & 5

Vierteljährlich (alle 3 Monate)

Inhalte der Beratung

Im Rahmen der Beratung unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die häusliche Pflege

Fragen zur Pflegesituation

Individuelle Beratung zu Ihrer aktuellen Pflege- und Betreuungssituation

Organisation des Pflegealltags

Praktische Hinweise und Tipps zur besseren Strukturierung des Tagesablaufs

Qualitätssicherung

Sicherstellung und langfristige Verbesserung der Pflegequalität

Leistungsansprüche

Information über zustehende Leistungen der Pflegekasse

Hilfsmittelberatung

Empfehlungen zu passenden Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfen

Entlastungsangebote

Beratung zu Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige

Unser Beratungsansatz

So führen wir die Pflegeberatung durch

Wertschätzend

Wir begegnen Ihnen auf Augenhöhe und respektieren Ihre individuelle Situation und Entscheidungen

Verständlich

Wir erklären alle Informationen klar und einfach – ohne Fachjargon und komplizierte Formulierungen

Ohne Druck

Es geht um Unterstützung, nicht um Kontrolle. Wir beraten, ohne Ihnen etwas aufzuzwingen

So läuft der Beratungseinsatz ab

Einfacher Ablauf in vier Schritten

1

Terminvereinbarung

Sie rufen uns an oder schreiben uns

2

Hausbesuch

Wir kommen zu Ihnen nach Hause

3

Beratungsgespräch

Wir besprechen Ihre Pflegesituation

4

Nachweis

Sie erhalten eine Bescheinigung für die Pflegekasse

Wichtig: Wird der Beratungseinsatz nicht fristgerecht nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen. Wir helfen Ihnen, diese Fristen einzuhalten.

Beratungstermin vereinbaren

Wir kommen zu Ihnen nach Hause – kostenlos und unverbindlich