Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Website-Erlebnis zu bieten. Einige sind notwendig, andere helfen uns, die Website zu verbessern. Mehr erfahren
Erforderlich für den Betrieb der Website
Google Maps, eingebettete Videos
Helfen uns, die Website zu verbessern
Für personalisierte Werbung
Die Pflegegrade bestimmen, welche Leistungen pflegebedürftige Menschen von der Pflegekasse erhalten. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Unterstützung.
Der Medizinische Dienst prüft die Selbstständigkeit in 6 Lebensbereichen
Bis zu 100 Punkte möglich – je mehr Punkte, desto höher der Pflegegrad
Pflegegeld, Sachleistungen und weitere Unterstützung je nach Grad
um detaillierte Informationen zu erhalten
Der Medizinische Dienst bewertet die Selbstständigkeit in diesen Bereichen
Fortbewegung innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen, Positionswechsel im Bett
Orientierung, Erkennen von Personen, Entscheidungsfähigkeit, Kommunikation
Psychische Problemlagen wie Ängste, Aggressionen, Wahnvorstellungen
Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Toilettennutzung
Medikamenteneinnahme, Arztbesuche, Therapien, Verbandswechsel
Tagesablauf gestalten, Ruhen und Schlafen, soziale Kontakte pflegen
* Von Modul 2 und 3 wird nur der höhere Wert gewertet
Wir beraten Sie kostenlos und unterstützen bei der Antragstellung
Der Einstieg in die Pflegeleistungen
12,5 – 27 PunkteRegelmäßige Hilfe im Alltag erforderlich
27 – 47,5 PunkteTägliche Unterstützung in vielen Bereichen
47,5 – 70 PunkteUmfassende Betreuung rund um die Uhr
70 – 90 PunkteHöchster Pflegegrad – spezialisierte Versorgung erforderlich
90 – 100 PunkteWir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um Ihnen ein optimales Website-Erlebnis zu bieten. Einige sind notwendig, andere helfen uns, die Website zu verbessern und Ihnen personalisierte Inhalte anzuzeigen. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit anpassen.